Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60657
OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21 (https://dejure.org/2021,60657)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.09.2021 - 2 Ws 258/21 (https://dejure.org/2021,60657)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. September 2021 - 2 Ws 258/21 (https://dejure.org/2021,60657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 454b Abs. 2 S. 2 StPO; StrVollstrO § 43 Abs. 4; § 85 Abs. 6 S. 2 JGG; § 89a Abs. 1 S. 4 JGG; § 57a Abs. 1 StGB; § 473 Abs. 1 StPO
    Absehen von Vorwegvollstreckung geringerer Verurteilungen gegenüber lebenslanger Freiheitsstrafe; Widerruf von Restfreiheitsstrafen; Wichtiger Grund im Sinne des § 43 Abs. 4 StVollStrO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454b Abs. 2 S. 2 ; StrVollstrO § 43 Abs. 4
    Vollstreckungsreihenfolge bei infolge der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe widerrufenen Strafresten aus früheren Verurteilungen

  • rechtsportal.de

    StPO § 454b Abs. 2 S. 2 ; StrVollstrO § 43 Abs. 4
    Vollstreckungsreihenfolge bei infolge der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe widerrufenen Strafresten aus früheren Verurteilungen

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 38 StVK 37/20
  • LG Hannover - 38 StVK 38/20
  • LG Hannover - 38 StVK 39/20
  • LG Hannover - 38 StVK 40/20
  • LG Hannover - 38 StVK 41/20
  • OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 671/95

    Grundrechtliche Vorgaben der vollstreckungsrechtlichen Gesamtwürdigung nach §§

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände Bedeutung erlangen wie ein hohes Lebensalter des Verurteilten, eine schwere Dauererkrankung, Sühneanstrengungen und Wiedergutmachungsbemühungen gegenüber Angehörigen des Opfers, Suizidversuche aus Verzweiflung über die Tat und eigene Bemühungen um die soziale Integration (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 1990 - 1 Ws 153/90 -, juris).

    Dem heute 52 Jahre alten Verurteilten bleibt hierdurch eine realisierbare Chance, der Freiheit nochmals teilhaftig zu werden (vgl. zu den Maßstäben insoweit BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2019 - 2 VAs 60/18

    Änderung der Vollstreckungsreihenfolge bei mehreren Freiheitsstrafen wegen

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Den Vollstreckungsbehörden wird im Rahmen des § 43 Abs. 4 StVollstrO hinsichtlich der Annahme eines wichtigen Grundes, um von der grundsätzlich vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge abzuweichen, ein Beurteilungsspielraum gewährt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2019 - 2 VAs 60/18, BeckRS 2019, 147; Wolf in: Pohlmann/Jabel/Wolf, Strafvollstreckungsordnung, § 43 StVollstrO).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Hinzu kommt, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten verfassungsrechtlich stets die Chance zu gewähren ist, vor seinem Tod wieder in die Freiheit zu gelangen (vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 -, BVerfGE 45, 187-271; BVerfG, Beschluss vom 08. November 2006 - 2 BvR 578/02 -, BVerfGE 117, 71-126).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 1697/93

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Vollstreckungsdauer bei fünffachem Mord

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Dabei hat der Senat auch das vom Bundesverfassungsgericht ermittelte Spektrum berücksichtigt, wonach in Fällen einer einzelnen Mordtat - wie vorliegend - die im Durchschnitt festgesetzte Vollstreckungszeit bei 15 bis 20 Jahren liegt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 BvR 1697/93 -, juris).
  • OLG Hamburg, 17.02.1994 - 2 Ws 602/93
    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Zum anderen fließen in die vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung auch diejenigen Umstände ein, die die Entwicklung des Verurteilten im Strafvollzug prägen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. Januar 1997 - Ws 1211/96 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 1994 - 2 Ws 151/94 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 17. Februar 1994 - 2 Ws 602/93 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2001 - 2 VAs 3/01

    Zur abweichenden Bestimmung der Reihenfolge der Vollstreckung "aus wichtigem

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Dies ist unter Berücksichtigung des kaum auflösbaren Spannungsverhältnisses, das der Gesetzgeber dadurch geschaffen hat, dass die materiell-rechtliche Vorschrift des § 57 StGB nicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung des § 454 Abs. 2, S. 2 StPO harmoniert, der Fall, wenn eine realistische, durch Tatsachen belegbare Chance dafür besteht, dass sich die Prognose noch vor Erreichen desjenigen Zeitpunkts, zu dem eine Aussetzungsentscheidung hinsichtlich der neuen Strafe auch dann in Betracht käme, wenn die alten Strafreste vorab verbüßt werden, zum Günstigen wendet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7.4. 2000 - VAs 11/00, NStZ-RR 2000, 282; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 2 VAs 3/01 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2000 - VAs 11/00
    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Dies ist unter Berücksichtigung des kaum auflösbaren Spannungsverhältnisses, das der Gesetzgeber dadurch geschaffen hat, dass die materiell-rechtliche Vorschrift des § 57 StGB nicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung des § 454 Abs. 2, S. 2 StPO harmoniert, der Fall, wenn eine realistische, durch Tatsachen belegbare Chance dafür besteht, dass sich die Prognose noch vor Erreichen desjenigen Zeitpunkts, zu dem eine Aussetzungsentscheidung hinsichtlich der neuen Strafe auch dann in Betracht käme, wenn die alten Strafreste vorab verbüßt werden, zum Günstigen wendet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 7.4. 2000 - VAs 11/00, NStZ-RR 2000, 282; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 2 VAs 3/01 -, juris).
  • OLG Schleswig, 09.10.2002 - 1 Ws 325/02
    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Zum einen sind die tatschuldrelevanten Faktoren zu berücksichtigen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 Ws 325/02 (138/02) -, juris), wobei insoweit eine Bindung an die im Erkenntnisverfahren getroffenen Feststellungen zur besonderen Schuldschwere besteht (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 2 BvR 1041/88 -, BVerfGE 86, 288 - 369).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.1990 - 1 Ws 153/90
    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Im Rahmen dieser Gesamtwürdigung können Umstände Bedeutung erlangen wie ein hohes Lebensalter des Verurteilten, eine schwere Dauererkrankung, Sühneanstrengungen und Wiedergutmachungsbemühungen gegenüber Angehörigen des Opfers, Suizidversuche aus Verzweiflung über die Tat und eigene Bemühungen um die soziale Integration (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 671/95 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. September 1990 - 1 Ws 153/90 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus OLG Celle, 27.09.2021 - 2 Ws 258/21
    Nicht nur bei der Beurteilung der Frage, ob, sondern auch wie lange die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten i. S. d. § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB die weitere Vollstreckung gebietet, ist von der Strafvollstreckungskammer eine vollstreckungsrechtliche Gesamtwürdigung dergestalt vorzunehmen, dass eine eigene, auf den Entscheidungszeitpunkt bezogene Wertung vorzunehmen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 -, juris).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Nürnberg, 28.01.1997 - Ws 1211/96

    Warnfunktion der Strafe

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • OLG Koblenz, 08.03.1994 - 2 Ws 151/94
  • OLG Hamm, 04.07.2017 - 1 Ws 280/17

    Schuldschwere; besondere Schwere der Schuld; Mindestverbüßungsdauer; lebenslange

  • OLG Jena, 23.01.2014 - 1 Ws 1/14

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

  • OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13

    Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines

  • BVerfG, 02.05.1988 - 2 BvR 321/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Reststrafenaussetzung

  • OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15

    Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvR 2504/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Festsetzung der Vollstreckungsdauer in

  • OLG Stuttgart, 30.12.2019 - 4 VAs 6/19

    Reihenfolge der Vollstreckung von Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer

  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

  • OLG Hamburg, 30.11.1995 - 2 Ws 360/95
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 VAs 215/20

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht